Allgemeine Rechtsakte
- Helga Thaler: Präsidentin des Verwaltungsrates – ernannt mit Urkunde vom 27.04.2017; Amtsdauer: bis zum 27.04.2020
- Marco Carlini: Verwaltungsratmitglied – ernannt mit Urkunde vom 27.04.2017; Amtsdauer: bis zum 27.04.2020
- Hans Kaufmann: Verwaltungsratsmitglied - ernannt mit Urkunde vom 27.04.2017; Amtsdauer: bis zum 27.04.2020
- Ulrich Stofner, CEO
- Hubert Hofer, Director of Services and Deputy CEO
- Dieter Plaschke, Präsident des Aufsichtsrates
- Carmen Seidner, Mitglied
- Bruna Micheletto, Mitglied
Telefon: +39 0471 066 600
Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 gemäß Artikel 47 Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 nach sich.
NOI kontrolliert keine anderen Gesellschaften im Sinne des GvD 33/2013.
Diese Informationen unterliegen Aufgrund der Abschaffung von Art. 25 des GvD 33/2013 nicht mehr der Veröffentlichungspflicht.
Die Umweltinformationen laut Art. 40 des GvD 33/2013 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der NOI AG.
Mit GvD 33/2013 wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Bürgerzugang:
a) Einfacher Bürgerzugang:
Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der Website Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist.
b) Allgemeiner Bürgerzugang:
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung im Sinne des GvD 33/2013. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Art. 5, Abs. 2 und Art. 5-bis, GvD Nr. 33/2013).
Zuständige Stelle:
Anfragen im Rahmen des Bürgerzuganges können an den Verantwortlichen für Transparenz der NOI AG gestellt werden.
Verantwortlicher für Transparenz
A. Volta-Straße 13/A
39100 Bozen
PEC: noi@pec.bz.it
E-Mail: info@noi.bz.it
Nome progetto | Programma |
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AlpBioEco | Interreg Alpine Space 2014-2020 |
Alpines Bauen – Low Tech | Interreg V-A Italien-Österreich |
BeaconSüdtirol | Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 |
BrennerLEC | Life |
Care4Tech | Interreg Alpine Space 2014-2020 |
Clusterix 2.0 | Interreg Europe |
DAVINCI | Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 |
DPS4ESLAB | Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 |
EEN - Friend Europe | COSME |
FiRST Lab | Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 |
Kairos | Horizon 2020 |
MENTOR | Interreg V-A Italien-Schweiz 2014-2020 |
MICRO4FOOD | Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 |
Maker Space | Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 |
Mummys Lab | Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 |
START (Smart Test for Alpine Rescue Technology) | Interreg V-A Italien-Österreich |
Senslab | Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 |
Startup.Accelerate | Interreg V-A Italien-Österreich |
Startup.Euregio StarEU | Interreg V-A Italien-Österreich |
