Dienstleistungen der Verwaltung
Beschreibung der Dienste, Leistungen und Qualitätsstandards
Im Sinne von Art. 1, Abs, 1 des RG 10/2014 besteht für NOI SpA keine Veröffentlichungspflicht.
Wartelisten
Im Sinne von Art. 1, Abs, 1 des RG 10/2014 besteht für NOI AG keine Veröffentlichungspflicht, da sie keine Dienstleistungen für das Gesundheitswesen erbringt.
Onlinedienste
NOI AG fördert eine Umfrage zur Benutzerzufriedenheit durch die Möglichkeit, einen Online-Fragebogen über die Zufriedenheit mit dem Bereich „Transparente Verwaltung“ in Bezug auf Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit, Aktualität und Statistiken über die Nutzung des Dienstes auszufüllen:
https://forms.office.com/e/k50S2yVce1
Daten über die Zahlungen des nationalen Sanitätsdienstes
Im Sinne von Art. 1, Abs, 1 des RG 10/2014 besteht für NOI SpA keine Veröffentlichungspflicht.
Class Action (Sammelklagen)
Es ist nicht bekannt, dass gegen die NOI AG Sammelklagen gemäß Art. 1 des GvD Nr. 198/2009 eingebracht wurden.
KostenWeitere Details zur Sparte der verbuchten Kosten können aus der Bilanzanalyse entnommen werden.