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Nachhaltig, sozial und flexibel: Coworking im neuen NOI Techpark Bruneck
Bis dato wurden keine Verstöße verzeichnet.
Ulrich Stofner wurde von dem Verwaltungsrat vom 27.01.2014 zum Verantwortlichen für Transparenz und Korruptionsvorbeugung ernannt.
E-Mail:info@noi.bz.it
Ulrich Stofner
T: 0471 066 601
Voltastr. 13/A
39100 Bozen
Helga Thaler: Präsidentin des Verwaltungsrates – ernannt mit Urkunde vom 26.04.2023; Amtsdauer: bis zum 26.04.2026
Deborah Pirone: Verwaltungsratmitglied – ernannt mit Urkunde vom 26.04.2023; Amtsdauer: bis zum 26.04.2026
Hans Kaufmann: Verwaltungsratsmitglied - ernannt mit Urkunde vom 26.04.2023; Amtsdauer: bis zum 26.04.2026
Helga Thaler: Präsidentin des Verwaltungsrates – ernannt mit Urkunde vom 11.06.2020; Amtsdauer: bis zum 11.06.2023
Marco Carlini: Verwaltungsratmitglied – ernannt mit Urkunde vom 11.06.2020; Amtsdauer: bis zum 11.06.2023
Hans Kaufmann: Verwaltungsratsmitglied - ernannt mit Urkunde vom 11.06.2020; Amtsdauer: bis zum 11.06.2023
Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung der NOI S.p.A., Protokollnummer 16 vom 26.04.2023
Gemäß Artikel 2400 des italienischen Zivilgesetzbuches wurde der Rechnungsprüferausschuss durch das Protokoll der Hauptversammlung vom 26.04.2023 ernannt und setzt sich wie folgt zusammen:
Dieter Plaschke: Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses; Amtsdauer: bis 26.04.2026
Carmen Seidner: Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses; Amtsdauer: bis 26.04.2026
Marco Aurelio Mazzoni: Mitglied des Rechnungsprüferausschusses; Amtsdauer: bis zum 26.04.2026
Roberto Fiorillo: stellvertretender Rechnungsprüfer
Brigitte Wielander: stellvertretende Rechnungsprüferin
Aufsichtrat 2020 – 2023:
Dieter Plaschke: Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses;
Carmen Seidner: Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses;
Bruna Micheletto: Mitglied des des Rechnungsprüfungsausschusses
Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 gemäß Artikel 47 Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 nach sich.
August 2024 aktualisiert.
WIRD AKTUALISIERT
Ulrich Stofner, CEO
Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten
Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen in der Höhe von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 gemäß Artikel 47 Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 nach sich.
Vergütungen
Strafen für die fehlende Mitteilung der Daten
Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen in der Höhe von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 gemäß Artikel 47 Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 nach sich.
WIRD AKTUALISIERT
Hubert Hofer
WIRD AKTUALISIERT
Vincent Mauroit
Derzeit nicht auf die NOI AG anwendbar.
Personalkosten
Derzeit nicht auf NOI Ag anwendbar.
Es sind keine Preise vorgesehen.
Die NOI AG kontrolliert keine anderen Gesellschaften im Sinne des GvD 33/2013.
NOI AG erfüllt gemäß Artikel 27 des GvD 36/2023 die gesetzliche Publizitätspflicht durch Veröffentlichung in der Nationalen Datenbank für öffentliche Aufträge
Angaben gemäß Art. 1, Absatz 32 des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190 Informationen zu den einzelnen Verfahren
Code der Ausschreibung (CIG) (link ISOV)
Antrag stellendes Amt/Struktur, Gegenstand der Ausschreibung, vom Auftragnehmer gewählte Verfahrensform, Liste der zur Angebotsabgabe eingeladenen Wirtschaftsteilnehmer/Anzahl der am Verfahren teilnehmenden Bieter, Zuschlagsempfänger, Zuschlagsbetrag, die Fristen, innerhalb derer die Dienstleistungen und Lieferungen durchgeführt werden müssen, Summe der bezahlten Beträge (link ISOV)
Zusammenfassende Tabellen, welche frei in einem offenen digitalen Standardformat heruntergeladen werden können und welche Informationen zu den Verträgen vom Vorjahr beinhalten (im Speziellen: Code der Ausschreibung (CIG), Antrag stellendes Amt/Struktur, Gegenstand der Ausschreibung, vom Auftragnehmer gewählte Verfahrensform, Liste der zur Angebotsabgabe eingeladenen Wirtschaftsteilnehmer/Anzahl der am Verfahren teilnehmenden Bieter, Zuschlagsempfänger, Zuschlagsbetrag, die Fristen, innerhalb derer die Dienstleistungen und Lieferungen durchgeführt werden müssen, Summe der bezahlten Beträge):
Akte betreffend Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Dienstleistungs-, Lieferungs- Arbeits- und Bauaufträgen, von Planungswettbewerben, Ideenwettbewerben und Konzessionen einschließlich jener zwischen Körperschaften des öffentlichen Bereichs gemäß Art. 7 des GvD Nr. 36/2023.
In diesem Abschnitt werden gemäß Artikel 29 Absatz 1 des Gesetzesdekrets 50/2016 und für jedes Ausschreibungsverfahren, das ganz oder teilweise aus Mitteln des PNRR oder des PNC finanziert wird, sowie die in Artikel 47 Absatz 2 des Gesetzes 108/2021 (Verpflichtung zur Chancengleichheit der Geschlechter und Generationen) vorgesehenen Berichte und Meldungen veröffentlicht. Die Veröffentlichung der in den Absätzen 3 und 3bis des Artikels 47 des Gesetzes 108/2021 vorgesehenen Berichte und Meldungen obliegt den jeweiligen Auftraggebern, die diese Informationen auf ihrem Website veröffentlichen.
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Die NOI AG verfügt weder über einen OIV noch über ein Aufsichtsorgan mit OIV-ähnlichen Funktionen, so dass die Zertifizierung der Einhaltung der Veröffentlichungspflichten und die Erstellung des Vermessungsrasters vom RPCT durchgeführt wird, eine Aufgabe, die von Direktor Ulrich Stofner wahrgenommen wird.
Bescheinigung des RPCT hinsichtlich der Erfuellung der Veroeffentlichungspflichten am 31. Mai 2024
Zur Zeit liegen keine Anmerkungen des Rechnungshofes vor.
Beschreibung der Dienste, Leistungen und Qualitätsstandards
Im Sinne von Art. 1, Abs, 1 des RG 10/2014 besteht für NOI SpA keine Veröffentlichungspflicht.
Wartelisten
Im Sinne von Art. 1, Abs, 1 des RG 10/2014 besteht für NOI AG keine Veröffentlichungspflicht, da sie keine Dienstleistungen für das Gesundheitswesen erbringt.
Onlinedienste
NOI AG fördert eine Umfrage zur Benutzerzufriedenheit durch die Möglichkeit, einen Online-Fragebogen über die Zufriedenheit mit dem Bereich „Transparente Verwaltung“ in Bezug auf Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit, Aktualität und Statistiken über die Nutzung des Dienstes auszufüllen:
https://forms.office.com/e/k50S2yVce1
Daten über die Zahlungen des nationalen Sanitätsdienstes
Im Sinne von Art. 1, Abs, 1 des RG 10/2014 besteht für NOI SpA keine Veröffentlichungspflicht.
Class Action (Sammelklagen)
Es ist nicht bekannt, dass gegen die NOI AG Sammelklagen gemäß Art. 1 des GvD Nr. 198/2009 eingebracht wurden.
Kosten
Weitere Details zur Sparte der verbuchten Kosten können aus der Bilanzanalyse entnommen werden.
Im Sinne von Art. 1, Abs, 1 des RG 10/2014 besteht für NOI SpA keine Veröffentlichungspflicht.
IBAN: IT 23 Z 05856 11601 050571262310
SWIFT oder BIC: BPAAIT2B050
Im Sinne von Art. 1, Abs, 1 des RG 10/2014 besteht für NOI SpA keine Veröffentlichungspflicht
Die Umweltinformationen laut Art. 40 des GvD 33/2013 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der NOI AG.
Mit GvD 33/2013 wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Bürgerzugang:
a) Einfacher Bürgerzugang:
Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der Website Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist.
b) Allgemeiner Bürgerzugang:
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung im Sinne des GvD 33/2013. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Art. 5, Abs. 2 und Art. 5-bis, GvD Nr. 33/2013).
Zuständige Stelle:
Anfragen im Rahmen des Bürgerzuganges können an den Verantwortlichen für Transparenz der NOI AG gestellt werden.
Verantwortlicher für Transparenz:
Ulrich Stofner
T: 0471 066 601
A. Volta-Straße 13/A
39100 Bozen
PEC: noi@pec.noi.bz.it
E-Mail: u.stofner@noi.bz.it
Im Falle der Nichteinhaltung der Zugangsbestimmungen ist der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Gesellschaft der Inhaber der Vertretungsbefugnis.
administration@noi.bz.it
REGISTER DER BÜRGERZUGÄNGE
Register der Anträge auf Bürgerzugang, mit Angabe des Gegenstandes und des Datums des Antrags sowie dem entsprechenden Ausgang mit dem Datum der Entscheidung:
Am del 31.05.2024 ist kein Antrag eingegangen.
Bis dato wurden keine Verstöße verzeichnet.
Ulrich Stofner wurde von dem Verwaltungsrat vom 27.01.2014 zum Verantwortlichen für Transparenz und Korruptionsvorbeugung ernannt.
E-Mail:info@noi.bz.it
Ulrich Stofner
T: 0471 066 601
Voltastr. 13/A
39100 Bozen
Im Sinne von Art. 1, Abs, 1 des RG 10/2014 besteht für NOI SpA keine Veröffentlichungspflicht.
NOI hat eine eigene Whistleblowing - E-Mail-Adresse eingerichtet, über die Mitarbeiter und/oder Dritte, die mit NOI AG in Beziehung stehen, etwaige Risikosituationen, Straftaten oder Verstöße melden können.
Meldungen können über die folgenden Kanäle erfolgen:
Schriftlich im geschlossenen Umschlag an:
NOI AG
RPCT – Nicht öffnen
Voltastr. 13/A
39100 Bozen
Anonyme Whistleblowingplattform:
https://noispa.integrityline.com/
Die Identität des Meldenden, der Inhalt der Meldung sowie die entsprechenden Unterlagen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.