Führungskräfte
Vergütungen
Strafen für die fehlende Mitteilung der Daten
Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen in der Höhe von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 gemäß Artikel 47 Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 nach sich.