Bürgerzugang
Mit GvD 33/2013 wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Bürgerzugang:
a) Einfacher Bürgerzugang:
Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der Website Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist.
b) Allgemeiner Bürgerzugang:
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung im Sinne des GvD 33/2013. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Art. 5, Abs. 2 und Art. 5-bis, GvD Nr. 33/2013).
Zuständige Stelle:
Anfragen im Rahmen des Bürgerzuganges können an den Verantwortlichen für Transparenz der NOI AG gestellt werden.
Verantwortlicher für Transparenz:
Ulrich Stofner
T: 0471 066 601
A. Volta-Straße 13/A
39100 Bozen
PEC: noi@pec.noi.bz.it
E-Mail: u.stofner@noi.bz.it
Im Falle der Nichteinhaltung der Zugangsbestimmungen ist der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Gesellschaft der Inhaber der Vertretungsbefugnis.
administration@noi.bz.it
REGISTER DER BÜRGERZUGÄNGE
Register der Anträge auf Bürgerzugang, mit Angabe des Gegenstandes und des Datums des Antrags sowie dem entsprechenden Ausgang mit dem Datum der Entscheidung:
Am del 31.05.2024 ist kein Antrag eingegangen.